Private Rentenversicherung

Eine Möglichkeit der privaten Rentenversicherung ist die so genannte Riesterrente. Dabei handelt es sich um eine vom Staat unterstütze, freiwillige private Rentenversicherung, mit der ein jeder sein finanzielles Defizit im Alter limitieren vermag. Diese Art der Absicherung ist nicht nur attraktiv, sondern auch sicher, zwar liegt die Mindestverzinsung dezent unterhalb der einer differenten private Rentenversicherung, dennoch beläuft sich die Gewinnausschüttung aufgrund der staatlichen Förderung wie diverser Freibeträge auf einen höheren Satz.

Außer dieser Tatsache existieren kaum Unterschiede zu anderen privaten Rentenversicherungen. Die monatlichen Beiträge, die bis zum Eintritt in das Rentenalter eingezahlt werden, bucht man auf Fonds um oder werden Teil eines Banksparplan. Wie wir es bereits die private Rentenversicherung kennen, spielen nur sichere Geldanlagen eine Rolle.

Das große Plus besteht weiterhin darin, dass durch diverse staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge der Riesterprodukte eine weitaus höhere Rendite erzielt werden kann, als es im Mindestzinssatz offenbart wird. Zudem sind alle Vergütungen von den Behörden zertifiziert.

Neben der staatlich geförderten Riesterrente existiert ebenfalls die so genannte Rürup-Rente. Basierend auf der Ideologie des Sozialexperten Bert Rürup, wurde mit der Rürup-Rente eine zusätzliche Form zur privaten Rentenversicherung geschaffen. Die Förderung dieser Art der zusätzlichen Altersvorsorge schlägt sich in der Steuerfreiheit sämtlicher eingezahlter Beiträge nieder. Hier wird ebenso auf die Differenzierung der Berufsgruppen verzichtet. So wird ein Großteil der Einzahlungen als Sonderausgaben ausgewiesen, demnach ergibt sich der Hauptteil der Rürup-Rente aus unversteuertem Einkommen.

Allerdings gelten für diese Förderungsmaßnahmen auch einige Auflagen. Zum einen darf der Auszahlungsbeginn nicht vor dem 60. Lebensjahr liegen. Des Weiteren ist lediglich die monatliche Auszahlung als Rente möglich und nicht die einmalige Kapitalaufwendung, sowie eine Vererbung, Übertragung, Beleihung oder Veräußerung ist unmöglich. Daraus resultiert eine Unpfändbarkeit der Rürup-Rente, das bedeutet sie kann nicht auf die staatlichen Bezüge wie das Arbeitslosengeld angerechnet werden.